ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 2025
Die Gesellschaft Frobeurest - 55 rue de l’Abbatoir, 67000 Strasbourg
ARTIKEL 1 – PRÄAMBEL
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten ab dem 1er Januar 2021 und ersetzen die vorherigen AGB ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Sie wurden in Anwendung des Artikels L.441-1 des Handelsgesetzbuches verfasst und bilden gemäß diesem Artikel die einheitliche Grundlage der Handelsverhandlung (vgl. Artikel 15).
1.2 Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft sich nicht auf alle oder einen Teil der Bestimmungen dieser AGB beruft, kann nicht als stillschweigender Verzicht auf eine spätere Berufung darauf ausgelegt werden.
1.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel der AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln, die in Kraft bleiben.
ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Diese AGB gelten für alle Warenverkäufe an gewerbliche Kunden durch unsere Gesellschaft in ihrem Angebot beschriebener Produkte, unabhängig von den Verkaufsklauseln.
2.2 Jede Bestellung setzt die vorherige Akzeptanz und die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB voraus. Der Kunde erklärt, die AGB unserer Gesellschaft vor jeder Bestellung zur Kenntnis genommen zu haben. Kein besonderer Einkaufsbedingungen des Kunden kann ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft den AGB vorgehen.
2.3 Darüber hinaus stellen wir klar, dass unsere AGB nicht dazu dienen, die Verhandlungsbedingungen in Bezug auf die in Artikel L.441-3 oder L.441-4 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Handelsabkommen zu bestimmen.
ARTIKEL 3 – BESTELLUNG
3.1 Die Bestellungen müssen einen für ihre ordnungsgemäße Bearbeitung erforderlichen Mindestinhalt aufweisen, insbesondere Artikelcodes oder EAN, Referenzen, Menge in Liefereinheiten und Lieferort.
Es ist ebenfalls zwingend erforderlich, dass der im Voraus festgelegte Liefertag und das Zeitfenster dem zwischen unserer Gesellschaft und dem Kunden vereinbarten Logistikschema entsprechen.
3.2 Die Bestellungen werden von unserer Gesellschaft gemäß den von ihr selbst festgelegten Bedingungen entgegengenommen und berücksichtigt (Bestellzeiten und -häufigkeiten, Lieferzeiten und -häufigkeiten, Lieferfristen).
In jedem Fall kann außerhalb der in Artikel 3.3 beschriebenen Situation, in der keine Stornierung möglich ist, keine Bestellstornierung weniger als 3 Tage vor dem vorgesehenen Liefertermin erfolgen, es sei denn, unsere Gesellschaft stimmt zu.
3.3 Bestellungen von Waren, die Gegenstand einer speziellen Beschaffung oder Herstellung durch unsere Gesellschaft waren, können weder storniert noch geändert werden.
3.4 Unsere Gesellschaft behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere im Falle von Zahlungsausfällen oder -verzögerungen des Kunden und/oder bei Fällen höherer Gewalt oder Lieferunterbrechung, ohne dass dies ein Recht auf Schadensersatz, Vertragsstrafen oder die Stornierung laufender Bestellungen eröffnet.
3.5 Unsere Gesellschaft behält sich vor, die Bestellungen insbesondere bei vereinbarten Werbeaktionen anzupassen, indem sie Produkte gleichwertiger oder höherer Qualität ersetzt.
3.6 Im Falle einer Unterbrechung unserer Lieferkette durch einen Lieferanten kann unsere Gesellschaft die Bestellungen des Kunden nicht garantieren (Produkteinstellung, Lieferengpässe, Pandemie, Gesundheitskrise, Klimarisiken…).
3.7 Jede vom Kunden gewünschte Bestelländerung kann nur berücksichtigt werden, wenn dieser die von unserer Gesellschaft festgelegten Modalitäten akzeptiert (schriftliche oder mündliche Anfrage, einzuhaltende Frist vor Versand der Bestellung…). In jedem Fall behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, diese Änderungsanfrage abzulehnen.
ARTIKEL 4 – LIEFERUNG
Material:
4.1 Wenn die Entladevorgänge unserer Gesellschaft obliegen, muss der Empfänger unserer Gesellschaft die dafür geeignete Ausrüstung zur Verfügung stellen, die sich in einwandfreiem Funktions-, Wartungs- und Sicherheitszustand befinden muss. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung in dieser Hinsicht, sowohl gegenüber unserer Gesellschaft als auch gegenüber dem Spediteur und deren Mitarbeitern.
4.2 In allen Fällen von Lieferungen auf Ladungsträgern (Paletten oder anderen), die unserer Gesellschaft gehören, müssen diese sofort ausgetauscht oder zurückgegeben werden. Andernfalls werden sie dem Kunden zu den auf dem Lieferschein angegebenen Preisen in Rechnung gestellt.
Bedingungen:
4.3 Grundsätzlich übernimmt unsere Gesellschaft die Lieferung der Bestellungen gemäß den geltenden Bedingungen und den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen. Im Falle einer Abholung durch den Kunden oder auf dessen Rechnung trägt dieser die volle Verantwortung ab der Bereitstellung der Ware in unseren Lagern.
4.4 Die Lieferfrist wird nur als Richtwert angegeben. Sollte diese Frist überschritten werden, so berechtigt dies den Kunden weder zu Schadensersatz noch zu Vertragsstrafen oder zur Stornierung laufender Bestellungen.
4.5 Die Lieferung erfolgt an den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Ort. Der Kunde übernimmt die Kosten für die Lieferung an einen anderen als den vereinbarten Ort.
4.6 Verzögerungen oder Auslassungen bei der Lieferung einer Bestellung können nicht zu Schadensersatz, Vertragsstrafen oder zur Stornierung laufender Bestellungen führen und können vom Kunden nicht als Grund angeführt werden, die Waren nicht abzuholen oder anzunehmen oder die Geschäftsbeziehung auf Kosten unserer Gesellschaft zu beenden. Jeder begonnene Transport kann daher nicht storniert werden.
Aussetzung der Lieferungen:
4.7 Bei vollständiger Nichtzahlung einer fälligen Rechnung behält sich unsere Gesellschaft nach Mahnung das Recht vor, alle laufenden und/oder zukünftigen Lieferungen auszusetzen. (vgl. Artikel 14.1)
Vertragsstrafen:
4.8 Keine Vertragsstrafen für Lieferausfälle, Verzögerungen usw. können für Nichtlieferungen von Käse aus bäuerlicher, handwerklicher, biologischer Herstellung, bei Engpässen oder klimatischen oder produktionsbedingten Einschränkungen verhandelt und angewandt werden, da diese mit der schwankenden Verfügbarkeit von Milch zusammenhängen, die von der tierischen Produktion beeinflusst wird.
Diese Produkte werden bei einem mit dem Kunden vereinbarten Servicegrad nicht berücksichtigt.
4.9 Im Falle von ungerechtfertigten Strafzahlungen durch den Kunden behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, eine Entschädigung für den entgangenen Umsatz und die daraus resultierenden Mehrkosten zu verlangen.
4.10 Unser Servicegrad wird wie folgt berechnet:
Verhältnis zwischen den gelieferten Mengen und den bestellten Mengen, berechnet pro Referenz, in Menge und pünktlich, über einen Zeitraum von 12 Monaten.
In jedem Fall gilt Artikel 4.9 bei Nichteinhaltung des Servicegrads.
4.11. Die Regeln der Empfehlungen Nr. 19-1 und 20.1 der Kommission zur Prüfung der Handelspraktiken finden Anwendung und gelten als Bestandteil der AGB. Im Falle von Widersprüchen haben die Klauseln der vorliegenden AGB Vorrang vor den genannten Empfehlungen.
ARTIKEL 5 – HÖHERE GEWALT
5.1 Unsere Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Ausführung von Bestellungen/Lieferungen in Fällen höherer Gewalt auszusetzen, zu verzögern oder zu ändern, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat.
5.2 Als zufällige Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt gelten, ohne dass die Aufzählung abschließend ist, alle Ereignisse, die unabhängig vom Willen der Parteien sind, die sie vernünftigerweise nicht vorhersehen konnten und die sie vernünftigerweise nicht vermeiden oder überwinden konnten, soweit ihr Eintreten die vollständige oder teilweise Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich macht, wie insbesondere: Überschwemmungen, Brände, Betriebsunterbrechungen, Arbeitsniederlegungen in unserer Gesellschaft oder bei unseren Lieferanten und/oder Spediteuren und allgemein bei jedem Lieferanten, Epidemien, Pandemien, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Krieg, Terrorismus, Aufstand, Unruhen, staatliche Beschränkungen für den Personen- oder Warenverkehr usw.
5.3 Die Folgen höherer Gewalt können weder die Beendigung der Vertragsbeziehung noch einen Schadensersatzanspruch des Kunden begründen.
ARTIKEL 6 – EMPFANG – REKLAMATIONEN
6.1 Der Kunde muss bei der Lieferung den Zustand und die Konformität der gelieferten Ware prüfen und gegebenenfalls auf dem Lieferschein des Spediteurs genaue und vollständige Vorbehalte anbringen. Der Kunde muss diese Vorbehalte innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Erhalt der Waren per Einschreiben mit Rückschein dem Spediteur bestätigen.
6.2 Jede Beanstandung, die nach Ablauf der gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Prüffristen erhoben wird, wird als unzulässig betrachtet.
6.3 Jeder Streit über die Qualität unserer Produkte muss von einem unabhängigen zugelassenen Labor bestätigt werden. Im Streitfall wird ein Gutachten von einem Labor erstellt, das von beiden Parteien gemeinsam bestimmt wird. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist für beide Parteien bindend.
6.4 Keine Rücksendung von Waren kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft erfolgen, die dem Kunden per Brief, Fax, E-Mail usw. übermittelt wird.
Diese Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die betroffenen Produkte eindeutig identifiziert sind. Der Kunde verpflichtet sich, die betroffene Ware sowie die Nachweise des geltend gemachten Problems aufzubewahren, zu lagern und unserer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
6.5 Im Falle einer Warenrücksendung beschränkt sich die Haftung unserer Gesellschaft auf die Erstattung der Ware, insbesondere durch eine Gutschrift, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung, Vertragsstrafe oder Auflösung der Bestellung erheben kann.
6.6 Im Falle einer missbräuchlichen Warenverweigerung durch den Kunden behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, eine Entschädigung für den entgangenen Umsatz und die daraus resultierenden Mehrkosten zu verlangen.
6.7 Das Vorliegen von nicht von unserer Gesellschaft bestätigten Vorbehalten setzt die Zahlungsfrist nicht aus, die innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen muss.
6.8 Die zum Gewicht abgerechneten Produkte werden auf der Grundlage des von unserer Gesellschaft beim Versand festgestellten Gewichts fakturiert, wobei ein Schwund von maximal 1% berücksichtigt wird.
ARTIKEL 7 – VERPACKUNGEN
7.1 Die Verpackungskosten sind in den Preisen unserer Gesellschaft enthalten. Die im Rahmen eines Pfandsystems gelieferten Verpackungen müssen gemäß den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen zurückgegeben werden.
ARTIKEL 8 – GEFAHRENÜBERGANG
8.1 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Auslieferung der Ware an den Kunden, das heißt bei Ankunft am Lieferort. Im Falle einer Abholung erfolgt der Gefahrenübergang bei der Bereitstellung der Ware.
ARTIKEL 9 – RÜCKRUFE
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, den von unserer Gesellschaft oder den zuständigen Behörden verordneten Rückrufverfahren nachzukommen, insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zur Identifizierung und Rückverfolgung der betroffenen Produkte.
9.2 Im Falle eines Rückrufs verpflichtet sich der Kunde, die betroffenen Produkte sofort aus dem Verkauf zu nehmen, sie unter geeigneten Bedingungen zu lagern und unserer Gesellschaft oder einem von ihr beauftragten Vertreter zur Verfügung zu stellen.
ARTIKEL 10 – NACHHALTIGKEIT
10.1 Unsere Gesellschaft setzt sich für die nachhaltige Entwicklung ein und schenkt den ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Tätigkeit besondere Aufmerksamkeit. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich, im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit unserer Gesellschaft verantwortungsvoll zu handeln und die geltenden Umwelt-, Sozial- und Ethikvorschriften einzuhalten.
ARTIKEL 11 – PREISE
11.1 Die Preise unserer Produkte verstehen sich netto ab Werk, in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Der Preis kann vor der Lieferung im Falle von Marktverschiebungen, die eine Preisanpassung erforderlich machen, geändert werden.
11.2 Die Basis unserer Preise ist der Nettopreis. Hierzu kommen die in Frankreich geltende Mehrwertsteuer und alle anderen obligatorischen Steuern hinzu.
11.3 Die Waren werden frei Haus verkauft, ohne Zölle, Steuern und steuerliche oder halbstaatliche Abgaben des Landes des Kunden, wenn dieser sich außerhalb Frankreichs befindet.
Allerdings behält sich unsere Gesellschaft bei Lieferungen unterhalb eines jährlich festgelegten Betrags die Möglichkeit vor, eine Beteiligung an den Transportkosten in Rechnung zu stellen. Der Betrag und die Abrechnungsmodalitäten sind entweder im Tarif oder in einem Sondervertrag vorgesehen.
11.4 Die Tarifbedingungen können je nach Umfang der bestellten Mengen, Höhe der Rechnung oder Lieferort variieren.
11.5 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum unserer Gesellschaft (vgl. Artikel 16).
11.6 Jede Bestellaufgabe gilt als Anerkennung der Preise unserer Gesellschaft, und jede Preisänderung gilt ohne besondere Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde darüber informiert wurde.
ARTIKEL 12 – RECHNUNGSSTELLUNG
12.1 Der Versand einer elektronischen Rechnung kann unserer Gesellschaft nicht aufgezwungen werden. Im Falle einer elektronischen Rechnung kann dem Kunden ohne eine echte Gegenleistung zugunsten unserer Gesellschaft kein Vorteil (Rabatt…) gewährt werden. Gleiches gilt für den Übergang zur GS 1-Norm.
12.2 Der Nichterhalt einer Rechnung kann die Zahlungsfristen in keiner Weise unterbrechen.
12.3 Jede Lieferung kann zur Berechnung einer pauschalen Beteiligung an Verwaltungs- und Transportkosten führen, die im Tarif oder in einem Sondervertrag festgelegt ist.
ARTIKEL 13 – ZAHLUNG – MODALITÄTEN
13.1 Das Fälligkeitsdatum ist auf den Rechnungen angegeben.
13.2 Gemäß Artikel L.441-11 des Handelsgesetzbuches muss der Kunde die (maximalen) Zahlungsfristen je nach Art der bestellten Ware einhalten. In keinem Fall dürfen sie dreißig Tage zum Ende der Lieferdekade oder zwanzig Tage nach der Lieferung für Frischfleisch überschreiten.
Unsere Gesellschaft akzeptiert nur die folgenden Zahlungsarten: Scheck, Überweisung, Lastschrift.
13.3 Die Rechnungen werden bei Fälligkeit netto ohne Abzug gezahlt, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen.
13.4 Keine Zahlung kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft ausgesetzt oder Gegenstand einer Aufrechnung seitens des Kunden sein.
13.5 Die von unserer Gesellschaft ausgestellten Gutschriften stellen keine Zahlungsmittel dar und können nur durch Abzug von den fälligen oder künftig fälligen Rechnungen verrechnet werden.
ARTIKEL 14 – ZAHLUNGSVERZUG
14.1 Im Falle eines Zahlungsverzugs werden ohne dass eine Mahnung oder Benachrichtigung erforderlich ist, Verzugszinsen fällig, die auf der Grundlage des von der Europäischen Zentralbank angewandten jüngsten Refinanzierungssatzes, erhöht um 10 Prozentpunkte, berechnet werden. Diese Zinsen laufen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum bis zum vollständigen Zahlungseingang.
14.2 Darüber hinaus schuldet jeder Kunde, der mit der Zahlung in Verzug ist, eine pauschale Beitreibungsentschädigung in Höhe von 40 Euro, unbeschadet der zusätzlichen Entschädigung, die unsere Gesellschaft verlangen kann, sofern der Gläubiger seine Beitreibungskosten nachweist.
14.3 Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig zu stellen, unbeschadet anderer Schadensersatzansprüche, und gegebenenfalls alle laufenden Bestellungen auszusetzen.
14.4 Die geschuldeten Beträge werden nach einfacher Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein, die nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen ohne Wirkung geblieben ist, und ohne gerichtliche Formalitäten um eine pauschale Entschädigung von 10% ihres Betrags erhöht. Diese Erhöhung wird als Vertragsstrafe gemäß Artikel 1231-5 des Bürgerlichen Gesetzbuches angewandt, um die unserer Gesellschaft verursachte Liquiditätsstörung zu berücksichtigen.
ARTIKEL 15 – HANDELSVEREINBARUNG – RÜCKVERGÜTUNGSRECHNUNGEN
15.1 Etwaige nachträgliche Handelsbedingungen (Rückvergütungen, besondere Verkaufsbedingungen…) sind dem Kunden nur bei vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber unserer Gesellschaft (vollständige Zahlung seiner Rechnung…) endgültig erworben.
15.2 Diese etwaige Handelsvereinbarung muss Gegenstand einer schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung sein, gemäß den Bestimmungen der Artikel L.441-3 und L.441-4 des Handelsgesetzbuches.
15.3 Im Rahmen des Abschlusses einer jährlichen Handelsvereinbarung müssen die Verhandlungen spätestens am 1. März jedes Jahres abgeschlossen sein. Ab dem 2. März wird unsere Gesellschaft die Bestellungen zu den auf der aktuellen Preisliste abgebildeten Bedingungen ausführen, wenn keine Vereinbarung geschlossen wurde.
15.4 Alle in der Handelsvereinbarung vorgesehenen Rückvergütungen werden unsererseits durch die Ausstellung von Rückvergütungsrechnungen abgewickelt, die nach Überprüfung der Erfüllung der Bedingungen der Vereinbarung bezahlt werden.
ARTIKEL 16 – EIGENTUMSVORBEHALT
16.1 Gemäß dem Gesetz Nr. 80-335 vom 12. Mai 1980 behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in der Hauptsache und als Nebenforderungen vor.
16.2 Im Falle einer Nichtzahlung behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, die Rückgabe der Waren auf Kosten des Kunden zu verlangen.
16.3 Diese Klausel hindert den Kunden nicht daran, die Waren weiterzuverkaufen, allerdings darf er sie nicht als Sicherheit verwenden. Im Falle eines Wiederverkaufs überträgt der Kunde unserer Gesellschaft die aus dem Wiederverkauf resultierende Forderung gegen seinen eigenen Kunden.
16.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Waren sorgfältig aufzubewahren und auf einfache Anfrage seine Versicherung nachzuweisen, die alle Risiken für Verlust, Zerstörung, Diebstahl und Beschädigung der Waren abdeckt, die er bis zur vollständigen Bezahlung des Warenpreises übernimmt.
ARTIKEL 17 – AUFRECHNUNG
In dem Fall, dass unsere Gesellschaft auch Schuldnerin gegenüber einem Kunden wäre, ermächtigt dieser unsere Gesellschaft, die Aufrechnung seiner Schuld mit den Forderungen vorzunehmen, die wir selbst schulden würden.
ARTIKEL 18 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unsere Gesellschaft legt größten Wert auf die Qualität der Produkte. Die Produkte werden mit den üblichen Toleranzen verkauft. Unsere Gesellschaft kann nicht für die Produktwahl des Kunden verantwortlich gemacht werden, insbesondere hinsichtlich ihrer Eigenschaften in Bezug auf die vom Endkunden definierten Bedürfnisse. Allgemeiner kann unsere Gesellschaft in keinem Fall für Fehler des Kunden und die schädlichen Folgen jeder vom Kunden oder einem Dritten getroffenen Entscheidung, insbesondere in Bezug auf die Nutzung unserer Produkte, verantwortlich gemacht werden. In jedem Fall ist die Haftung unserer Gesellschaft auf den Betrag der erhaltenen Vergütung begrenzt.
ARTIKEL 19 – GEISTIGES EIGENTUM
Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung der Marken und des Logos unserer Gesellschaft, die ohne unsere ausdrückliche Genehmigung erstellt wird, ist verboten im Sinne des Artikels L.713-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum. Das Gleiche gilt für die Gesamtheit der geschaffenen Werke und Illustrationen, die als Eigentumswerke betrachtet werden und deren Vervielfältigung eine Fälschung im Sinne des Artikels L.335-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum darstellt.
ARTIKEL 20 – PERSONENBEZOGENE DATEN
Die von unserer Gesellschaft im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. Der Kunde kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ausüben, indem er sich an unsere Gesellschaft an die oben angegebene Adresse wendet.
ARTIKEL 21 – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND
21.1 Alle Verträge und Transaktionen zwischen unserer Gesellschaft und dem Kunden unterliegen französischem Recht.
21.2 Im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art, die sich aus dem Verkauf und der Lieferung der Waren ergeben, auch im Falle einer Garantie, ist ausschließlich das Handelsgericht Strasbourg zuständig, es sei denn, unsere Gesellschaft entscheidet sich für das für den Wohnsitz des Beklagten zuständige Gericht.
